Anwälte beziehen ihre Hauptmandantschaft über Ehescheidungen die in Deutschland bei 55 – 60 Prozent liegt.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind erschreckend:
2005
2006
2007
Eheschließungen
388.451
373.681
368.922
Ehescheidungen
201.693
190.928
keine Angaben
Das neue Gesetz soll laut Justizministerin Brigitte Zypries die finanziellen Folgen einer Trennung abmildern. So soll auch das vorzeitige Beiseiteschaffen von Vermögen erschwert werden und es soll mit Zustellung des Scheidungsantrages Bilanz gezogen werden.
Es sollen auch in die Ehe mitgebrachte Schulden zukünftig in die Berechnung mit berücksichtigt werden, auch der vorzeitige Verkauf von Vermögen kann so unterbunden werden.
So soll es gerechter bei Scheidungen zugehen und das Vermögen, was in der Ehe angeschafft wird muss unter beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Schon seit Januar 2008 gilt ein neues Unterhaltgesetz, denn der größte Streitpunkt bei Scheidungen war die Unterhaltsregelung des nicht arbeitenden oder nicht arbeitenden wollen Ex- Partner.
So gilt, dass geschiedene mehr Eigenverantwortung übernehmen. Sollte der Partner nicht über genügend Einkommen erzielen, bekommen erst die Kinder Geld und man muss nicht mehr für den Partner aufkommen.
Sollte vor der Ehe kein Ehevertrag abgeschlossen werden, wird das Vermögen, was während der Ehe angesammelt wird durch zwei geteilt. Das Vermögen, was mit in die Ehe gebracht wurde, geerbt oder demjenigen geschenkt wurde, wird nicht geteilt.
Der Hausrat, der während der Ehe angeschafft wird ebenfalls aufgeteilt und mit der Hinsicht des jeweiligen Benutzungsgrad jedes einzelnen betrachtet. Wer den Gegenstand zum Leben braucht bekommt ihn. Wichtig ist nur, dass gerecht geteilt wird.